News: Wiener Netze
Wienstrom betreibt ein einheitliches Verteilernetz, das Wien und einige Teile Niederösterreichs umfasst. Wienstrom erbringt über das gesamte Verteilernetzgebiet für alle Kunden Netzdienstleistungen. Diese Kunden bilden nach dem Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz eine Solidargemeinschaft. Die Kunden im Wienstrom-Verteilernetzgebiet sind somit verpflichtet, zum Netzentgelt auch die jeweils verordneten Zuschläge zu entrichten. Dies gilt auch für den Zuschlag für KWK-Energie. Eine unterschiedliche Behandlung der Netzkunden bzw. des geographischen Standorts der Kundenanlage nach Bundesländern findet in den gesetzlichen Vorschriften des neuen Elektrizitätswirtschaftsrechtes (ElWOG in der Fassung des Energieliberalisierungsgesetzes) keine gesetzliche Deckung.
In Wien werden über 40 Prozent der in ganz Österreich erzeugten KWK-Energie produziert. Wienstrom nimmt diese Energie zu einem behördlich festgelegten Mindestpreis ab, wie es das ElWOG im § 34 Abs. 2 vorsieht. Im Vergleich zu den derzeitigen Marktpreisen entstehen Wienstrom erhebliche Mehrkosten. Die Differenz zwischen verordnetem Mindestpreis und gegenwärtigem Marktniveau ist laut ElWOG über einen Zuschlag zum Systemnutzungstarif zu ersetzen. Das bedeutet, dass der KWK-Zuschlag gemeinsam mit der Netzgebühr eingehoben werden muss. Der KWK-Zuschlag wird jährlich neu berechnet, um die jeweilige Marktentwicklung zu berücksichtigen.
Wienstrom unterstützt den Vorschlag, die Förderung der KWK-Energie bundesweit zu regeln. Das ist ein Vorschlag, den Wienstrom schon vor Monaten in die Gespräche eingebracht hat. Eine bundesweite Förderung würde die zur Zeit landesspezifischen Angelegenheit einheitlich lösen und die überhitzten Diskussionen entspannen.
Christian Neubauer, 4004 - 30004

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