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News: Wiener Linien

Wiener Linien: Ferienfahrplan von 5. Juli bis 2. September gültig
02.07.2010 | So wie jedes Jahr stellen die Wiener Linien im Hochsommer auch heuer wieder ihren Linienbetrieb auf den traditionellen Ferienfahrplan um. Heuer ist der Ferienfahrplan von 5. Juli bis 2. September gültig. Aufgrund von Schul- und Hochschulferien sowie der Urlaubszeit kommt es in Wien in den Monaten Juli und August jedes Jahr zu einem deutlich geringeren Fahrgastaufkommen. Die Wiener Linien verzeichnen in dieser Zeit durchschnittlich rund 25 Prozent weniger Fahrgäste als in der regulären Saison. In absoluten Zahlen heißt das: Im August gibt es etwa 20 Millionen Fahrgäste weniger als im Juni. "Wir passen unseren Fahrplan im Sommer wie jedes Jahr mit Maß und auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der stark sinkenden Nachfrage an. Für die Wiener ist während des Sommers natürlich trotzdem ein rascher und komfortabler Transport in die Arbeit und in der Freizeit sichergestellt", so Michael Lichtenegger, Geschäftsführer der Wiener Linien.

Nach dem 2. September 2010 tritt wieder der reguläre Fahrplan in Kraft.

Spürbar weniger Fahrgäste vor allem in der Hauptverkehrszeit

Die Taktänderungen im traditionellen Ferienfahrplan betreffen überwiegend die Hauptverkehrszeit in der Früh und am Nachmittag. Im Sommer fallen Schul- und Studentenverkehr weg bzw. ist auch der Berufsverkehr während der Urlaubszeit stark reduziert. Die genauen Fahrpläne sind in den Stationen ausgehängt bzw. im Internet unter www.wienerlinien.at sowie über die mobile Fahrgastinformation qando abrufbar

Im Bereich der U-Bahn, dem meist genutzten Verkehrsmittel in Wien, wird etwa die U 1 zum Start des Ferienfahrplans am 5. Juli in der Hauptverkehrszeit in einem 3-Minuten-Intervall, die U 3 alle vier Minuten unterwegs sein.

Sommerferien: Freie Fahrt für alle Kinder bis 15

In den Sommerferien fahren alle Kinder bis zum 15. Geburtstag auf den Wiener Linien gratis. Für ältere Schüler (ausgenommen Berufsschulen) einer öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht gilt die Freifahrt bis zum Ende der Ferien nach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis wird ein gültiger Schülerausweis anerkannt. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, fahren generell kostenlos. Der Fahrt ins Schwimmbad oder zu Freunden steht somit nichts mehr im Wege.

 

Rückfragehinweis:
Wiener Linien GmbH & Co KG Kommunikation Tel.: (01) 7909-14203 mailto:presse@wienerlinien.at www.wienerlinien.at
Logo Wiener Linien

Kontakt

Andrea Zefferer
envelope andrea.zefferer@wienerlinien.at
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