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Der betreffende Mitarbeiter, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist seit Mitte November - wenige Wochen nachdem die ersten Vorwürfe die entsprechenden unternehmensinternen Untersuchungen in Gang gesetzt haben - von seinem Dienst enthoben und vorläufig suspendiert worden. Nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft über eine Verfahrensaufnahme bzw. nach Ende eines allfälligen Verfahrens würden der Gesetzeslage entsprechend weitere dienstliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen gesetzt werden.
"Wenn es schwerwiegende Vorwürfe gibt, ist es als Unternehmen unsere Pflicht, zu handeln. Da darf es keine Augenzwinkern und keine Toleranz geben", so DI Dr. Michael Lichtenegger, Geschäftsführer der Wiener Linien. "Wir treffen keine Vorverurteilungen, legen die Sache aber jetzt in die Hände der Justiz, die feststellen wird, ob es zu strafbaren Handlungen gekommen ist."
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