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News: Wiener Linien

Wiener Linien-Geschäftsführung stellt klar: Vorwurf des Spitzelskandals nicht haltbar
21.10.2009 | Die Wiener Linien "bespitzeln" keine MitarbeiterInnen, wie dies in der heutigen Aussendung der FPÖ erneut behauptet wurde. Zugriff auf Gesundheitsdaten haben grundsätzlich nur MitarbeiterInnen des direktionsärztlichen Büros. Diese MitarbeiterInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht aufgrund von Dienstrecht und Ärztegesetz.

In begründeten, rechtlich klar zulässigen Ausnahmefällen dürfen

ausschließlich MitarbeiterInnen des Personalbereichs (und zwar nur

diese, keinesfalls Mitarbeiter anderer Dienststellen!) in diese

Krankenakte Einblick nehmen.

Dies ist unter anderem der Fall bei Ruhestandsversetzungen von

Beamten wegen Dienstunfähigkeit, bei der Festsetzung von

Pflegegeldstufen oder bei Zuerkennung von Leistungen aufgrund des

Unfallfürsorgegesetzes.

Weitere sind etwa die Auflösung des Dienstverhältnisses aus

gesundheitlichen Gründen bei Vertragsbediensteten, im Zuge dessen die

Schlüssigkeit der zugrunde liegenden Gutachten zu prüfen ist.

Liegt bei Verwendungsänderung eines Beamten bzw. eines

Vertragsbediensteten der Grund in einer gesundheitlichen

Beeinträchtigung, und die Schlüssigkeit des Gutachtens wird rechtlich

überprüft, so ist der Einblick in die Gesundheitsdaten ebenfalls

zulässig und notwendig.

Bei all diesen Möglichkeiten der Einblicknahme ausschließlich durch

die Personalabteilung werden niemals Diagnosen oder Medikationen an

die jeweiligen Abteilungen weitergegeben, sondern nur Endergebnisse,

welche für die Dienstplanung unerlässlich sind, z.B. "für den

Fahrdienst nicht geeignet".

Die Geschäftsführung der Wiener Linien weist die Anschuldigungen der

FPÖ strengstens zurück. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, seine

Gesundheitsdaten selbst anzufordern. Der "behauptete Skandal" der FPÖ

ist also auch nach mehrmaligem Wiederholen keiner. Der Stempel "P21"

auf dem durch den Mitarbeiter selbst angeforderten Krankenakt erklärt

sich schlicht aus der Tatsache, dass MitarbeiterInnen im

direktionsärztlichen Bereich diesem Organisationsbereich zugehören,

wie jeder im Organigramm der Wiener Linien nachlesen kann. "Natürlich

unterliegen diese überlassenen MitarbeiterInnen der ärztlichen

Verschwiegenheitspflicht und halten sich auch streng an diese!" so

Wiener Linien Geschäftsführer DI Dr. Michael Lichtenegger.

 

Rückfragehinweis:
Wiener Linien GmbH & Co KG Pressestelle Mag. Michael Zentner Tel.: (01) 7909 - 42201 Fax: (01) 7909 - 42209 mailto: michael.zentner@wienerlinien.at http://www.wienerlinien.at
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Andrea Zefferer
envelope andrea.zefferer@wienerlinien.at
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