News: Wiener Linien
Die Einbringung einer Berufung soll aber nicht als Maßnahme gegen die treue Stammkundengruppe der Jahres- und Pensionisten-Jahreskarteninhaber gewertet werden, insbesondere weil der strittige Betrag von 1,14 Euro sehr gering ist. Den Wiener Linien geht es dabei um prinzipielle Rechtssicherheit, um für zukünftige ähnliche Situationen eine klare, kostenschonende aber auch kundenfreundliche Vorgangsweise vorsehen zu können.
Es ist zu erwarten, dass derartige gewerkschaftliche Maßnahmen auch in Zukunft Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, als Ziel haben werden, da die Öffentlichkeitswirksamkeit in diesen Fällen besonders groß ist.
Deshalb ist sowohl im Interesse der Wiener Linien als auch der Kunden eine Entscheidung im Instanzenweg notwendig.
Johann Ehrengruber (01) 7909-42200
