News: Wien Energie
Wien Energie sieht der eingebrachte Klage der Hausverwaltung Ramskogler gelassen entgegen. Der Großteil der Fernwärmekunden hat Einzelverträge. In diesen Fällen ist der Anschlusswert nicht verrechnungsrelevant. Abgerechnet wird aufgrund der Nutzfläche auf Basis geeichter Zähler.
In anderen Fällen wie bei der genannten Liegenschaft im 10. Bezirk in Wien wird die gelieferte Fernwärme an der Grundstücksgrenze übergeben. Die Bekanntgabe des Anschlusswertes obliegt dem Hauseigentümer, weil für die Ermittlung des Wärmebedarfs die hausinterne Ausgestaltung der Heizungs- und Warmwasserbereitung des Kunden maßgeblich ist. Auch im Anlassfall hat der Installateur des Kunden den Anschlusswert festgelegt, der in weiterer Folge reduziert wurde.
Anschlusswert ist entscheidend für Versorgungssicherheit
Der Anschlusswert muss auch bei kalten Außentemperaturen im Winter und bei gleichzeitiger starker Benützung von Heizung und Warmwasser eine 100%ige Versorgungssicherheit garantieren. Die in der Klage angestellten Berechnungen sind falsch, weil sie von Durchschnittswerten ausgehen. Der Anschluss für die Wärmeversorgung eines Gebäudes muss jedoch so dimensioniert werden, dass die Anlage auch ausreichende Kapazitäten für Spitzenbelastungen aufweist. Auch Autobahnen werden mehrspurig gebaut, obwohl eine Spur ausreichen würde, wenn es keine Stoßzeiten gäbe und bei einer Durchschnittsbetrachtung daher in der Nacht ebenso viele Autos fahren würden wie während der Stoßzeit.
Wien Energie GmbH Mag. Christian Ammer Tel.: 01 53 123 73905 E-Mail: christian.ammer@wienenergie.at www.wienenergie.at/presse

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