News: Bestattung Wien
Demnach fühlen sich nur acht Prozent der Befragten sehr gut auf einen Todesfall im persönlichen Umfeld vorbereitet. Auch für den eigenen Todesfall haben lediglich ein Drittel der befragten Wienerinnen und Wiener bereits Vorsorge getroffen. Darunter haben 28 Prozent der Befragten bereits ihre Wünsche bezüglich Bestattungsart bekanntgegeben und 17 Prozent eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Nur 8 Prozent geben an, bereits ihren finanziellen Nachlass per Testament geregelt zu haben. Für Vorsorge in Form eines Grabkaufs haben sich lediglich 7 Prozent entschieden.
"Wir nehmen diese aktuelle Befragung zum Anlass, noch mehr in Sachen Information zu tun, um als größtes Bestattungsunternehmen Österreichs der Bevölkerung bei diesem sensiblen Thema ein bisschen mehr Sicherheit zu geben", sagt Dr. Christian Fertinger bei der traditionellen Pressekonferenz der Bestattung Wien in der Karwoche.
Das Unternehmen hat daher neben dem erprobten Ratgeber ein neues, noch kürzeres Informations-Blatt entwickelt, das auf einen Blick die zehn wichtigsten Vorsorgeschritte zeigt, die noch zu Lebzeiten geregelt werden können. Das neue Informationsblatt kann kostenlos gemeinsam mit dem bewährten Ratgeber der Bestattung Wien unter der Telefonnummer 0800 555 800 bestellt werden beziehungsweise liegt es in allen Kundenservice-Stellen der Bestattung Wien und auf den Wiener Friedhöfen auf.
"Auf dem doppelseitig bedruckten A4-Blatt findet man eine Checkliste, die alle wesentlichen Entscheidungen anführt, die noch zu Lebzeiten getroffen werden können", erklärt Dr. Fertinger. Der erste Punkt rät zum Anlegen einer Dokumentenmappe (Geburtsurkunde, Heirats- bzw. Scheidungsurkunde, Meldenachweis, Vorsorgepolizzen, etc.) und zur Information nahestehender Personen über die eigenen Wünsche, was den letzten Weg betrifft.
In Punkt 2 weist die Bestattung Wien auf die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung hin. Eine bestimmte medizinische Behandlung kann darin vorweg abgelehnt werden. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient / die Patientin nicht mehr wirksam äußern kann, sei es, weil er oder sie nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er oder sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt.
Punkt 3 spricht die Vorsorgevollmacht an. In dieser wird eine Vertrauensperson bestimmt, die alle wichtigen Entscheidungen treffen kann, wenn der Austeller oder die Ausstellerin der Vollmacht dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist.
Ein wesentlicher Teil jeder Vorsorge für den Todesfall ist die finanzielle Vorsorge. Wer die Hinterbliebenen hinsichtlich der Bestattungskosten entlasten will, kann zu Lebzeiten eine Vorsorgeversicherung, etwa beim Wiener Verein, abschließen. Die Bestattung Wien bietet die Möglichkeit eines sogenannten Depoterlags an. Jeder/jede kann in den Kundenservice-Stellen des Unternehmens eine Bestattung bis ins kleinste Detail bestellen. Er bzw. sie bekommt eine Übersicht über die Kosten und einen Vorschlag für die Anzahlung dieser Kosten in ein Depot. So kann der Besteller bzw. die Bestellerin sicher sein, dass die Bestattung exakt nach den eigenen Wünschen abläuft und die dafür vorgesehenen Mittel nicht in die Hinterlassenschaft fallen.
Im Zusammenhang mit diesem Thema steht auch die Vermögensweitergabe an sich bzw. die Errichtung eines Testaments: Wer die gesetzliche Erbfolge verändern möchte, muss ein gültiges Testament machen. Um sicherzustellen, dass das Testament auch gefunden wird, sollte dies sicher - zum Beispiel im österreichischen Testamentsregister - verwahrt werden. Eine erste unentgeltliche Auskunft zu diesem Thema kann jeder/e österreichische Notar/in oder die Österreichischen Notariatskammer geben.
Dazu noch ein wichtiger Tipp: Nicht ins Testament gehören die Wünsche über die Durchführung der Bestattung oder die Art und Lage des Grabes, da das Testament in der Regel erst Wochen nach der Bestattung eröffnet wird.
Schließlich führt das Informationsblatt noch eine kurze Checkliste zu der gewünschten Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung), zum Ort der Bestattung und zum Ablauf der Trauerfeier an. Nach wie vor wenig bekannt ist, dass bereits zu Lebzeiten das Benützungsrecht einer Grabstelle erworben werden kann. Die Wahl des Friedhofes ist in Wien mittlerweile völlig frei.
BESTATTUNG WIEN GmbH Goldeggasse 19, 1041 Wien Mag. Jürgen Sild, Pressesprecher Tel.: (01) 501 95-4110, Fax: (01) 501 95-4320 mailto:juergen.sild@bfwien.at http://www.bestattungwien.at

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